Skip to the content
Menu Online Terminanfrage

Terminwunsch

Ort

Thema

Pflegehilfsmittel

Pflegehilfsmittel dienen der Erleichterung der Pflege. Versicherte und pflegebedürftige Personen mit Pflegegrad haben Anspruch auf die Grundversorgung mit Verbrauchsmitteln wie Handschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen im Wert von bis zu 40 €, sofern sie nicht in einer stationären Einrichtung leben und ein entsprechende Bedarf besteht. Eine detaillierte Erklärung zum "Bedarf" und Pflegegrad" finden Sie weiter unten in den FAQs.

Lassen Sie sich durch unsere Pflegebox die Pflege im Alltag erleichtern, sodass Sie wieder mehr Zeit füreinander haben. Füllen Sie einfach in wenigen Schritten gemeinsam mit dem digitalen Helfer den Antrag auf Pflegehilfsmittel direkt hier aus. Nach einer anschließenden telefonischen Beratung mit unserem Kundenservice übernehmen wir die Beantragung der Kostenübernahme bei Ihrer Pflegekasse und liefern Ihnen die ausgewählten Pflegehilfsmittel bequem nach Hause.

Jetzt direkt hier im Chat den Antrag ausfüllen:

Die Person hat einen anerkannten Pflegegrad.

Die Person lebt zu Hause, in einer Wohngemeinschaft oder in einer Einrichtung für betreutes Wohnen.

Die Person wird von Angehörigen, Freunden oder Bekannten gepflegt.

Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel sind im Pflegehilfsmittelverzeichnis in der Produktgruppe 54 aufgelistet und festgelegt:

Einmalhandschuhe
Fingerlinge
Händedesinfektionsmittel
Flächendesinfektionsmittel
Mundschutz
Schutzschürzen Einmalgebrauch
Schutzschürzen abwaschbar
Bettschutzeinlagen Einmalgebrauch

Wer hat darauf Anspruch auf zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel

Seit Januar 2017 haben Versicherte ab dem Pflegegrad 1 Anspruch auf 40 Euro im Monat, die Sie für Pflegehilfsmittel verwenden dürfen, die zum Verbrauch bestimmt sind, sofern die Notwendigkeit der Versorgung hierfür gegeben ist. Die Pflege muss zu Hause oder in einer Wohngemeinschaft durch Angehörige oder einen Pflegedienst erfolgen. Für Pflegebedürftige im Pflegeheim können von den pflegenden Angehörigen keine Pflegehilfsmittel in Anspruch genommen werden, es sei denn der Pflegebedürftige befindet sich in der Kurzzeit- oder Verhinderungspflege.

 

Individuelle Beratung

Gerne beraten wir Sie mit unseren Erfahrungswerten. Sollten Sie nun noch offene Fragen haben, können Sie uns während unserer Geschäftszeiten gerne anrufen. Wir freuen uns Ihnen weiterhelfen zu können.

Telefon: 0461 49349-3

Jede Person hat ein individuelle Anforderungen an Pflegehilfsmittel, um ihren täglichen Lebensbedarf zu decken. Dieser Bedarf wird in der Regel durch einen qualifizierten Pflegefachkräfte oder -dienstleister festgestellt. Dabei werden verschiedene Faktoren berücksichtigt, darunter die Art und Schwere der vorliegenden gesundheitlichen Einschränkungen, die persönlichen Pflegebedürfnisse sowie die Wohn- und Lebenssituation des Betroffenen.

Um Pflegehilfsmittel im Rahmen der Leistungen der Pflegeversicherung zu erhalten, ist es erforderlich, dass ein Pflegegrad vorliegt und ein entsprechender Bedarf an Pflegehilfsmitteln festgestellt wird. Dieser Bedarf wird im Rahmen einer individuellen Bedarfsprüfung ermittelt, die von einem zugelassenen Pflegedienst oder einem Pflegeberater durchgeführt wird.

Es ist wichtig zu beachten, dass der Bedarf an Pflegehilfsmitteln variieren kann und sich im Laufe der Zeit ändern kann, abhängig von der sich entwickelnden Gesundheitssituation des Einzelnen. Daher ist es ratsam, regelmäßig den Bedarf an Pflegehilfsmitteln zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen, um sicherzustellen, dass die bestmögliche Versorgung gewährleistet ist.

Ein Pflegegrad ist eine Einstufung, die den individuellen Pflegebedarf einer Person in Deutschland festlegt. Er wird im Rahmen der Pflegeversicherung nach dem Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI) vergeben und dient dazu, den Grad der Beeinträchtigung im Alltag sowie den damit verbundenen Unterstützungsbedarf zu bestimmen.

Wie wird ein Pflegegrad festgestellt?
Die Feststellung eines Pflegegrades erfolgt durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder einen entsprechenden unabhängigen Gutachter. Dieser führt eine umfassende Begutachtung der körperlichen, geistigen und psychischen Fähigkeiten sowie der Selbstständigkeit im Alltag durch. Dabei werden verschiedene Kriterien wie Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und die Fähigkeit zur Selbstversorgung bewertet.

Welche Pflegegrade gibt es?
Es gibt fünf Pflegegrade, die den individuellen Pflegebedarf graduell von gering bis schwer einschätzen:

Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

Welche Leistungen umfasst ein Pflegegrad?
Je nach Pflegegrad stehen unterschiedliche Leistungen aus der Pflegeversicherung zur Verfügung. Dazu gehören unter anderem finanzielle Leistungen für ambulante Pflege, teilstationäre Pflege, stationäre Pflege, Pflegehilfsmittel, Pflegekurse für Angehörige sowie Pflegeberatung und -unterstützung.

Wie lange gilt ein Pflegegrad?
Ein Pflegegrad wird in der Regel für einen Zeitraum von maximal fünf Jahren festgestellt. Danach erfolgt eine erneute Begutachtung, um festzustellen, ob sich der Pflegebedarf verändert hat und eine Neubewertung erforderlich ist.

Zusammenfassung:
Ein Pflegegrad ist eine Bewertung des individuellen Pflegebedarfs einer Person, die im Rahmen der Pflegeversicherung erfolgt. Er wird durch den MDK oder einen unabhängigen Gutachter festgestellt und umfasst fünf Grade, die den Grad der Selbstständigkeit und Beeinträchtigung im Alltag beschreiben. Je nach Pflegegrad stehen unterschiedliche Leistungen aus der Pflegeversicherung zur Verfügung.

Zu den Pflegehilfsmittel zum Verbrauch gehören zum Beispiel Einmalhandschuhe, Mundschutz, Bettschutzeinlagen, Händedesinfektionsmittel sowie Flächendesinfektionsmittel.

Nein, ab Pflegegrad 1 zahlt die Pflegekasse eine monatliche Pauschale für die häusliche Pflege von 40 €. Die Pflegekasse gehört zur Krankenkasse. Sie übernimmt die Zuschüsse für Leistungen aus der Pflegeversicherung und bietet kostenlose Pflegeberatung. Anders als die Krankenversicherung ist die Pflegeversicherung eine "Teil-Kasko-Versicherung". Es müssen also meist Eigenanteile bezahlt werden.

Für Hilfsmittel wie diese benötigen Sie eine Verordnung vom Arzt oder eine Empfehlung der Pflegekraft.

Unsere Pflegebox ist für privates Pflegepersonal, Pflegedienste oder Angehörige gedacht, die sich um einen häuslichen Pflegebedürftigen kümmern.

« zurück zur Produktliste
Diesen Artikel gibt es in folgenden Varianten:
Haben Sie Fragen zum Produkt oder wollen es gerne testen?
Rufen Sie uns an unter
0461 49349-3
oder bereinbaren Sie einen Rückruf und wir melden uns gerne bei Ihnen.

Privatsphäre-Einstellungen

Wir verwenden Dienste von Drittanbietern, die uns helfen, unsere Webseite zu optimieren. (Analytics) und personalisierte Werbung auszuspielen (Werbung). Um diese Dienste verwenden zu dürfen, benötigen wir Ihre Einwilligung. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit wiederrufen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung sowie nach Anklicken der Button.

Impressum
Klicken Sie hier um Google Maps zu aktivieren.

Unsere Datenschutzbestimmungen
Klicken Sie hier um Youtube zu aktivieren.

Unsere Datenschutzbestimmungen