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Pflegehilfsmittel

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Pflegehilfsmittel dienen der Erleichterung der Pflege. Als Versicherter haben Sie oder eine pflegebedürftige Person einen Anspruch auf diese Hilfsmittel. Die Kosten in Höhe von 40 € werden dann monatlich von der Pflegekasse über-nommen. Zu diesen Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch gehören beispielsweise Produkte wie Einmalhandschuhe, Mundschutz, Bettschutzeinlagen, Händedesinfektionsmittel sowie Flächendesinfektionsmittel. 

Lassen Sie sich durch unsere Pflegebox die Pflege im Alltag erleichtern, sodass Sie wieder mehr Zeit füreinander haben. Füllen Sie einfach in wenigen Schritten gemeinsam mit Resilo den Antrag auf Pflegehilfsmittel direkt hier aus. Wir übernehmen die Beantragung der Kostenübernahme bei Ihrer Pflegekasse und liefern Ihnen die ausgewählten Pflegehilfsmittel bequem nach Hause.

 

Jetzt direkt hier im Chat beantragen:

Die Person hat einen anerkannten Pflegegrad.

Die Person lebt zu Hause, in einer Wohngemeinschaft oder in einer Einrichtung für betreutes Wohnen.

Die Person wird von Angehörigen, Freunden oder Bekannten gepflegt.

Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel sind im Pflegehilfsmittelverzeichnis in der Produktgruppe 54 aufgelistet und festgelegt:

Einmalhandschuhe
Fingerlinge
Händedesinfektionsmittel
Flächendesinfektionsmittel
Mundschutz
Schutzschürzen Einmalgebrauch
Schutzschürzen abwaschbar
Bettschutzeinlagen Einmalgebrauch

Antrag zum Ausdrucken:

Unseren Antrag auf Kostenübernahme finden Sie hier:

Download Antrag

 

Wer hat darauf Anspruch auf zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel

Seit Januar 2017 haben Versicherte ab dem Pflegegrad 1 Anspruch auf 40 Euro im Monat, die Sie für Pflegehilfsmittel verwenden dürfen, die zum Verbrauch bestimmt sind, sofern die Notwendigkeit der Versorgung hierfür gegeben ist. Die Pflege muss zu Hause oder in einer Wohngemeinschaft durch Angehörige oder einen Pflegedienst erfolgen. Für Pflegebedürftige im Pflegeheim können von den pflegenden Angehörigen keine Pflegehilfsmittel in Anspruch genommen werden, es sei denn der Pflegebedürftige befindet sich in der Kurzzeit- oder Verhinderungspflege.

 

Individuelle Beratung

Gerne beraten wir Sie mit unseren Erfahrungswerten. Sollten Sie nun noch offene Fragen haben, können Sie uns während unserer Geschäftszeiten gerne anrufen. Wir freuen uns Ihnen weiterhelfen zu können.

Telefon: 0461 49349-3

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Diesen Artikel gibt es in folgenden Varianten:
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Rufen Sie uns an unter
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oder bereinbaren Sie einen Rückruf und wir melden uns gerne bei Ihnen.

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